Die Seen- und Flussverkehrsordnung in der aktuellen Fassung ist von jedem Mitglied einzuhalten. Ergänzend dazu stellt der Ruderverein Seewalchen folgende zusätzliche Regelungen fest (bei widersprüchlichen Regelungen gilt die Seen- und Flussverkehrsordnung):
Die Regeln für die kalte Jahreszeit treten automatisch bei einer Wassertemperatur von unter 10°C in Kraft.
Danke für die Einhaltung, der Vorstand